Auskommen mit dem Taschengeld

Auskommen mit dem TaschengeldUm die Eltern mit der Frage der angemessenen Taschengeldhöhe nicht allein zu lassen, veröffentlicht das Jugendamt in regelmäßigen Abständen Taschengeldlisten. Nach der aktuellen Liste des Jugendamtes erhalten Kinder ab 2 Jahren, 0,50 € wöchentlich, Kinder ab 6 Jahren 1,50 € bis 2,00 € wöchentlich, ab einem Alter von 8 Jahren 2,00 € bis 2,50 € wöchentlich. Ab einem Alter von 10 Jahren wird das Taschengeld monatlich ausgezahlt, und zwar in einer Höhe von 13,00 € bis 15,00 €. Im Alter ab 12 Jahren gibt es 18,00 € bis 20,00 €, ab 14 Jahren 23,00 € bis 26,00 €, ab 16 Jahren 32,00 € bis 42,00 € und mit 18 Jahren erhalten sie 62,00 €.

Das Kind sollte das Taschengeld regelmäßig und unaufgefordert erhalten. Das Taschengeld dient vor allem dem Zweck, dass das Kind den Umgang mit Geld lernen kann. Wie lange muss ich sparen, um mir diesen oder jeden Wunsch erfüllen zu können? Wann ist etwas teuer, wann billig? Anhand dieser Fragen wird das Kind auf den späteren „Ernst des Lebens“ vorbereitet; Dinge des täglichen Lebens wie Kleidung, Schulmaterial oder Arztkosten sind allerdings nicht vom Taschengeld zu zahlen. Kinder sollten es als eine feste Größe, mit der man rechnen kann, sehen. Nur so kann es verantwortungsvollen und planerischen Umgang mit Geld lernen.

Die Wünsche von Kindern sind unendlich und nehmen mit dem Alter zu. Da ist es selten, dass das Taschengeld für alles reicht, was das Kinderherz begehrt und nur zu schnell kommt dann die Frage nach Taschengelderhöhungen. Doch hier ist Vorsicht angeraten. Bei falscher Erziehung findet sich das Kind später schnell in einer Schuldenspirale wieder. Da ist ein Schufa-Eintrag schnell passiert, und wenn es beispielsweise ums erste eigene Auto geht, ist die Verwunderung groß, dass keine Kreditwürdigkeit besteht. Zwar gibt es auch einen Kredit trotz Schufa -Einträgen, doch die sind bekanntlich mit ganz besonderer Vorsicht zu prüfen.