Elternzeit auch für Väter

Schon lange gibt es nicht mehr das klassische Familienbild, wo der Mann das Geld verdient und die Frau zu Hause die Kinder großzieht. In der modernen Welt haben auch die Frauen oft einen wichtigen Beruf und viele Männer möchten ihre Kinder selbst aufwachsen sehen. Wenn beide Eltern berufstätig sind, kann von beiden eine Elternzeit beantragt werden. Für Mütter ist diese meist länger, weil diese das Kind zur Welt bringen und später noch stillen müssen. Aber auch Väter können eine Elternzeit nehmen und sich um ihr Neugeborenes kümmern. Diese kann parallel zur Elternzeit der Mutter genommen werden oder auch länger, wenn die Frau schon kurz nach der Geburt wieder arbeiten gehen möchte. Väter haben ebenso wie Mütter einen Rechtsanspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.

Wunsch und Praxis in der Kinderbetreuung

Dies sieht in der Praxis allerdings nicht immer ganz so einfach aus, vor allem wenn man mitten im Beruf steht. Da kann man oft nicht drei ganze Jahre fehlen, außerdem ist der Verdienst dann nicht so hoch. Die Elternzeit kann aber auch kürzer genommen oder auch aufgeteilt werden. So ist es möglich, die fehlende Zeit zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Das ist bis zum achten Geburtstag des Kindes möglich. Wichtig ist es, seinen Chef frühzeitig über die Pläne zur Elternzeit zu informieren und diese dann auch formell zu beantragen. Zu früh sollten Väter ihre Elternzeit aber auch nicht beantragen, denn nur acht Wochen vor Beginn der Elternzeit und während dieser besteht für die Väter ein Kündigungsschutz. Wer möchte kann auch während seiner Elternzeit im verkürzten Umfang arbeiten. Dies muss aber mit dem jeweiligen Arbeitgeber abgesprochen werden.