Private Krankenversicherung für Kinder

Private Krankenversicherung für Kinder

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Familie, also auch die Kinder mitversichert und zwar kostenfrei. Beiträge der privaten Krankenversicherung sind hingegen ganz unterschiedlich gestaffelt. Ist es gewünscht, dass die Kinder in einer privaten Krankenversicherung mitversichert werden, dann ist für jedes Kind einzeln ein Tarif abzuschließen. Die private Krankenversicherung sieht vor, dass auch für jedes Kind extra ein Beitrag anfällt.

Der Umfang der Beiträge für die Kinder wird auf dem Niveau der Erwachsenenbeiträge berechnet. Zudem richtet sich dies auch nach dem Umfang der ausgewählten Leistungen. Ein nächstes Kriterium ist die Gesundheitsprüfung, bei der Vorerkrankungen angegeben werden müssen. Kein Wahl- oder Kostenpunkt ist hingegen das Geschlecht des Kindes. Aufgrund dieser Punkte kann die Beitragshöhe verständlicherweise stark schwanken. Einen durchschnittlichen monatlichen für die neue private Kinderkrankenversicherung zu benennen ist daher nicht möglich. Der passende Kindertarif kann von den Eltern anhand verschiedener Testergebnisse verglichen werden. Unabhängige Einrichtungen, wie beispielsweise die Stiftung Warentest, bieten gute Orientierungshilfen.

Wichtig ist die Wahl der richtigen Versicherungsgesellschaft. Zudem sollten die Kinder auch bei der gleichen Versicherung geschützt werden, wie die Eltern. Der Tarif kann nach dem Alter des Kindes ausgewählt werden. In aller Regel haben die Sprösslinge Kinder in der Regel auch keine teuren Vorerkrankungen und ein niedriges Eintrittsalter, weshalb die private Krankenversicherung für diese viel günstiger zu haben ist, als bei den Eltern. Die Versicherungsleistungen für Kinder sind dem elterlichen Tarif angepasst und auf dessen Grundleistungen begrenzt. Sind weitere Versicherungsleistungen gewünscht, kann man eine entsprechende private Zusatzversicherung abschließen. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird hierauf nicht erhoben.

Tipp: Die Gesundheitsprüfung entfällt ebenfalls, wenn ein Kind bis spätestens zwei Monate nach der Geburt in der privaten Krankenversicherung der Eltern rückwirkend versichert wird.

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