Behinderte Kinder einschulen

Eltern mit einem behinderten Kind haben oft subtile Ängste vor der Einschulung ihres Sprösslings. Dies aus gutem Grund. In vielen Bundesländern ist es nicht üblich, Behinderte in dem normalen Schulunterricht zu integrieren. Die Kinder werden abgeschoben und gesondert behandelt, müssen behindertengerechte Sonderschulen besuchen.

Das muss so nicht sein und kann auch nicht das Ziel eines Schulsystems sein, das einer demokratischen Grundordnung entspringt. Einige Schulen jedoch gehen dieses Problem innovativ und mit viel Überzeugungskraft an. Die sogenannten integrativen Schulen. Hier findet der Unterricht mit behinderten und nichtbehinderten Kindern zusammen statt. In der sogenannten zielgleichen Integration existieren für alle Schüler dieselben Rahmenrichtlinien. In dieser Art von Unterricht haben normale Kinder die Möglichkeit, im Umgang mit schwerstbehinderten Kindern differenzierte soziale Fähigkeiten entwickeln. Sie lernen den anderen zu verstehen beziehungsweise mit ihm auf einer nichtsprachlichen Ebene in Dialog zu treten.

Natürlich ist die Art der Behinderung für die Nutzung eines solchen Projektes ausschlaggebend. Es gibt Einschränkungen der intellektuellen oder sensorischen Fähigkeiten, Behinderungen der motorischen Fähigkeiten, der Sprachfähigkeit, der sozialen Kompetenz, der geistig, kognitiven Fähigkeiten. Die Schule muss in der Lage sein, einen Nachteilsausgleich zu bieten. Das heißt zum Beispiel besondere Lichtverhältnisse und Sehhilfen für sehbehinderte Schüler, technische Hilfsmittel für zum Beispiel hörbehinderte Kinder. Die Schulen müssen also entsprechend ausgerüstet sein. Fahrstühle und Rampen für Rollstuhlfahrer müssen vorhanden sein, Förder- und Therapiematerialien für Behinderte zur Verfügung stehen. Es muss weiterhin möglich sein, die Klassenstärke bei der integrativen Teilnahme von Behinderten auf etwa zwanzig Schüler zu reduzieren. Auf diese Zahl von Nichtbehinderten sollten maximal drei bis vier behinderte Kinder kommen. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, oder ist das Kind aufgrund seiner schwerwiegenderen Behinderungen nicht in der Lage, sie wahrzunehmen, gibt es, was auf Länderebene jeweils unterschiedlich geregelt ist, pädagogische Sondereinrichtungen mit speziell auf den Einzelfall abgestimmten Therapien.

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