Kann ich meine Kinder immer familienversichern?

Kann ich meine Kinder immer familienversichern?Grundsätzlich ist es immer möglich, die Kinder, unter gewissen Voraussetzungen sogar Enkelkinder und Stiefkinder, in einer Familie zusammen mit den Eltern beitragsfrei zu versichern. Natürlich gibt es hier einige Einschränkungen und Sonderregelungen.

Ist das Kind gerade dabei, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein ökologisches Jahr zu absolvieren, kann es weiter beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung verbleiben. Grundsätzlich gilt, dass Kinder bis zum achtzehnten Lebensjahr bei den Eltern mitversichert sind. Studieren sie, oder befinden sich in einer Ausbildung gilt dies unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 25 Jahren. Erwerbslose Kinder sind bis zu ihrem dreiundzwanzigsten Lebensjahr kostenlos mitversichert. Für Ehepartner, die mitversichert sind, gilt, dass sie sich nicht von der Versicherungspflicht haben befreien lassen dürfen und auch nicht, zum Beispiel als Beamter, ohnehin versicherungspflichtbefreit sind. Der ständige Wohnsitz muss in Deutschland angemeldet sein, der Berufsstatus darf nicht „Selbstständig“ sein. Weiterhin darf der beitragsfreie Versicherte nicht die auferlegte Einkommensgrenze überschreiten. Die gesetzliche Familienversicherung ist die kostengünstigste Krankenversicherung.

Für behinderte Kinder gelten besondere Regelungen. Sie sind, gesetzt den Fall, die Behinderung ist während einer bestehenden Familienversicherung eingetreten, lebenslang kostenfrei versichert. Lediglich für die Möglichkeit, dass nur der Elternteil, der am wenigsten verdient, krankenversichert ist und das Einkommen des Partners aber die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, wird die Mitversicherung in der Familienversicherung ausgeschlossen.

Ausgesprochen kostensparend kann es sich auswirken, über entsprechende Vergleichsseiten im World Wide Web Informationen über die verschiedenen Tarife der Krankenkassen einzuholen. Die Leistungen innerhalb der unterschiedlichen Krankenkassentarife unterscheiden sich nämlich erheblich. Sind beide Eltern in einer gesetzlichen Krankenversicherung untergebracht, ist es natürlich selbstverständlich, dass man sich, eventuell den Ehepartner und die Kinder über die billigere Variante versichert.