Kosten im Pflegeheim

Kosten im PflegeheimWird ein Familienmitglied krank und dauerhaft pflegebedürftig, hat das oft weitreichende Folgen auch für die Kinder oder Eltern dieser Betroffenen. Nicht selten sind dann Lebensplanung, eigene Altersvorsorge und die finanzielle und wohnliche Situation ernsthaft in Gefahr und von einem eingreifenden Umbruch betroffen. Wichtig sind dann ein kühler Kopf und genaue Informationen.

Der erste Schritt zur Regelung der Pflege und der Kosten ist die Feststellung der Pflegestufe. Hierfür ist der Medizinische Dienst verantwortlich, der im Bedarfsfall auch nach Hause kommt und den Pflegebedürftigen vor Ort untersucht und sodann die Pflegestufe festlegt. Diese reicht von 1 bis 3, wobei Stufe 3 die dauerhafte Pflege im Pflegeheim bedeutet. Die Leistungen der Pflegekasse sind bei Stufe 1 1.023,00 €, bei Stufe 2 1.279,0 € und bei Stufe 3 1.470,00 €. Die Aufwandskosten des Pflegeheims beinhalten die tatsächlichen Pflegekosten (Pflegekraft etc.), die Unterkunfts- und Verpflegungskosten und den Investitionskosten (je nach Bundesland) und betragen im Schnitt 3.400,00 €. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen hierbei von dem Pflegebedürftigen selbst getragen werden, da er diese auch beim Verbleib zu Hause tragen müsste (sogenannte Hotelkosten). Nicht selten ist der Pflegebedürftige aufgrund des hohen Kostenverbleibs für ihn auf Aufstockung durch Sozialhilfeleistungen angewiesen.

Auch die Heranziehung von Verwandten ersten Grades, also Eltern, Kinder ist möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass das betreffende Familienmitglied genügend verdient, sprich „im Luxus leben könnte“. Was das im Einzelnen bedeutet, kann man der jeweils aktuellen Düsseldorfer Tabelle entnehmen. Im Jahr 2011 steht demnach einem Kind mit dreiköpfiger Familie ein Nettoeinkommen von 3.000,00 € zu; nur für den Betrag, der darüber hinaus vom Kind erwirtschaftet wird, kann es zur Deckung der Pflegekosten herangezogen werden.

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