Wenn ein Mensch unabsichtlich für einen Schaden verantwortlich ist, kommt in vielen Fällen die eigene Haftpflichtversicherung für die Schadensbegrenzung auf. Doch wie verhält es sich mit der Schadensbegleichung, wenn Schäden durch den eigenen Hund angerichtet werden? Der Hund wird gern als bester Freund des Menschen bezeichnet. Er ist dabei, wenn gespielt wird, oder er dient als Wachhund für das Haus und das Grundstück. Wie alle Tiere haben auch Hunde ihren eigenen Kopf. Manchmal rennen sie einfach los, und ehe man sich versieht, ist ein Unfall passiert oder es kommt zu einem Schaden.
Für derartige Fälle können Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Diese Police schützt sowohl den Hundebesitzer als auch diejenigen Menschen, die mit der Aufsicht des Tieres betraut sind. Verursacht der Vierbeiner zum Beispiel einen Verkehrsunfall oder beißt er einmal zu, dann hilft die Hundeversicherung weiter. Sie tritt bei allen Schäden ein, die unabsichtlich zustande gekommen sind. Dazu zählen unter anderem Verkehrsunfälle, Personenschäden, Sachbeschädigungen oder Vermögensschäden. Hat ein Hundehalter keinen Versicherungsvertrag für sein Tier abgeschlossen, sind eventuell schwerwiegende finanzielle Konsequenzen die Folge daraus. Solche Situationen haben in der Vergangenheit bereits zum finanziellen Ruin von Hundebesitzern geführt. Daher ist diese Versicherung mit Sicherheit eine sinnvolle Erfindung.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten Hundebesitzern verschiedene Sonderkonditionen an. So lassen sich Welpen beitragsfrei mitversichern, wenn für das Muttertier bereits ein Vertrag unterzeichnet wurde. Hundeversicherungen kommen in einigen Fällen auch für Mietschäden auf. Dies ist von Vorteil, wenn der Familienhund etwa eine Tür in einem Hotelzimmer zerstört hat. Vor einem Vertragsabschluss ist es zwingend erforderlich, dass eine umfassende Recherche erfolgt. Es ist zu erfragen, welche Leistungen geboten werden und welche davon für das eigene Tier sinnvoll sind. Experten raten Hundehaltern, die Versicherungssumme höher anzusetzen. Ansonsten muss der Besitzer des Hundes mit seinem kompletten Vermögen für den Schaden haften. Eine Versicherung für den Hund schützt dessen Halter und sorgt für eine finanzielle Absicherung.